Folgende Änderungen werden ab sofort bei der Finanzanalyse berücksichtigt:
- Mindestlohn 12,00€ pro Stunde (ab 10/2022)
- BAföG-Höchstsatz (ab 08/2022)
- Beamtenversorgung: Familienzuschlag Stufe 1: 153,88€
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Folgende Änderungen werden ab sofort bei der Finanzanalyse berücksichtigt: