Erstinformation

gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung,
Information Transparenzverordnung (TVO) bei Finanzprodukten

Christine Walther-Lehnert
ANALISTA® –Finanz- und Versicherungsanalysen
Glockenstr. 38
95447 Bayreuth

Telefon: 0921 / 9900 9120
E-Mail: mail@analista.de
Internet: www.analista.de

Tätigkeitsart:
Zulassung als Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland.
Zulassung als Immobiliardarlehensvermittlerin mit Erlaubnis nach § 34i Abs.1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte und den Immobiliardarlehen wird eine Beratung angeboten.

Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 & 34i Abs. 1 Satz 1 GewO:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: 089 51161204, Telefax: 089 511681204
Internet: www.ihk-muenchen.de

Eingetragen im Vermittlerregister unter Registernummer:

§ 34d Abs.1 GewO: D-EY8J-26KL6-69
§ 34i Abs. 1 GewO: D-W-155-2A2U-94
(einsehbar im Versicherungsvermittlerregister unter www.vermittlerregister.info)

Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600585-0 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen, maximal 60 Cent pro Anruf)
www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d Gewerbe­ordnung (GewO),
§ 34i Gewerbeordnung (GewO),
§§ 59 – 67 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG),
Versicherungs­vermittlungs­gesetz (VersVermG)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundes­ministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Vergütung

Die Vergütung für Tätigkeit als Versicherungsvermittlerin erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird und/oder konkret vereinbarte Zahlung durch den/die Kunde/in. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Die Vergütung für Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittlerin erfolgt als Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung der Vermittlerin konkret sein wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches dem/der Darlehnsnehmer/in rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt wird. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Darüber hinaus können Serviceentgelte für zusätzlich in Anspruch genommene Dienstleistungen erhoben werden. Hierüber wird der/die Kunde/in vor Erteilung des Serviceauftrages informiert.

Beteiligungen:

Die Vermittlerin hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens, Kreditinstituts oder Bausparkasse. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, Kreditinstitut oder Bausparkasse hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Vermittlerin.

Alternative Streitbeilegung:

Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit unserem Unternehmen gefunden werden kann, ist unser Unternehmen bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Je nachdem welchem Leistungsbereich unseres Unternehmens Ihre Beschwerde zuzuordnen ist, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig.

Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, ist zuständig:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 1006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000 (Inland), +49 30 / 20 60 58 99 (Ausland),
Telefax: 0800 / 36 99 000 (Inland), +49 30 / 20 60 58 98 (Ausland)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Telefon: 0800 / 25 50 444, Telefax: 030 / 20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de, E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle:
Verbandes der privaten Bausparkassen e.V., Postfach 303079, 10730 Berlin
Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550, Telefax: 030 / 59 00 91 501
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de

Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle:
Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
Telefon: 069 / 23 88 19 07, Telefax: 069 / 70 90 90 99 01
Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html,
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

Bitte achten Sie darauf, dass die Schlichtung erst angerufen werden kann, wenn Ihre Beschwerde gegenüber unserem Unternehmen mitgeteilt wurde und von uns entweder zurückgewiesen oder aber seit mehr als zwei Monaten nicht bearbeitet wurde.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Nachhaltigkeit:

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarkteilnehmern) und deren Finanzprodukten (hierzu zählen auch Versicherungsanlageprodukte) berücksichtige ich nur die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu können Sie im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Anbieter, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Sie können ggf. auf besonderen Kundenwunsch, auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes, berücksichtigt werden.

Ich beobachte die weitere Entwicklung und werde zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Meine Vergütung für die Vermittlung von Finanz- und/oder Versicherungsanlageprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Finanzprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Entsprechendes gilt für die Vergütung von Mitarbeiter/innen bzw. Untervermittler/innen.