Folgende Änderungen werden ab sofort bei der Finanzanalyse berücksichtigt:
- Mindestlohn 12,00€ pro Stunde (ab 10/2022)
- BAföG-Höchstsatz (ab 08/2022)
- Beamtenversorgung: Familienzuschlag Stufe 1: 153,88€
Eine andere WordPress-Site.
Folgende Änderungen werden ab sofort bei der Finanzanalyse berücksichtigt:
Klein aber fein, präsentiert sich meine Homepage der Öffentlichkeit. „Nobodys perfect“ lasse ich nicht bedingungslos gelten, aber in diesem Fall muss ich erstmal noch ein Auge zu drücken. In den nächsten Tagen und Wochen wird die Seite sich immer mehr füllen und Ihnen viel Information liefern